datenschutzerklaerung
- auf unverzügliches Löschung der sie betreffenden Daten, oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung (vgl. Art. 17 u. 18 DSGVO );
- auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. Art. 20 DSGVO);
FORTSETZUNG DER RECHTE VON NUTZERN UND BETROFFENEN:
Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht
Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Mitteilings-Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.